Rechtsprechung
LSG Bayern, 08.12.2005 - L 4 KR 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf Kostenübernahme für die Versorgung mit einem Cochlear-Implantat links
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung einer Versorgung mit einem Cochlear-Implantat ; Leistungspflicht der Krankenkasse zur Vorbeugung drohender Behinderung oder zum Ausgleich bestehender Behinderungen; Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Möglichkeit der ...
- medcontroller.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 23.11.2004 - S 47 KR 544/02
- LSG Bayern, 08.12.2005 - L 4 KR 6/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2005 - L 4 KR 6/05
Ein deutlicher Gebrauchsvorteil, wie er für einen Anspruch auf eine weitere Cochlearversorgung erforderlich wäre (BSG-Urteil vom 16.09.2004, B 3 KR 20/04 R), liege damit nicht vor.Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 16.09.2004 (B 3 KR 20/04 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 9) entschieden, solange ein Ausgleich der Behinderung im Sinne eines Gleichziehens mit einem gesunden Menschen nicht vollständig erreicht ist, darf die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstand sei ausreichend.
- BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2005 - L 4 KR 6/05
Bereits im Urteil vom 06.06.2002 (B 3 KR 68/01, SozR 3-2500 § 33 Nr. 44) führte er zusätzlich aus, dass sich die Krankenkassen dann auch nicht zur Abwendung ihrer Leistungspflicht auf die erheblichen Mehrkosten der Versorgung berufen dürfen. - BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R
Krankenversicherung - Dauerpigmentierung von Gesichtspartien - keine …
Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2005 - L 4 KR 6/05
Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 16.09.2004 (B 3 KR 20/04 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 9) entschieden, solange ein Ausgleich der Behinderung im Sinne eines Gleichziehens mit einem gesunden Menschen nicht vollständig erreicht ist, darf die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstand sei ausreichend. - BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R
Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2005 - L 4 KR 6/05
Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt worden sind oder von diesem Personenkreis ausschließlich oder ganz überwiegend benutzt werden, sind grundsätzlich nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen (BSG, Urteil vom 03.11.1999, SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 m.w.N.).
- SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
Beidseitiges Cochlear-Implantat als Hilfsmittel der Krankenversicherung
So lange aber ein Ausgleich der Behinderung im Sinne eines Gleichziehens mit einem gesunden Menschen nicht vollständig erreicht ist, darf - wie aufgezeigt - die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstand sei ausreichend (BSG, Urteil vom 16.09.2004, Az: B 3 KR 20/04 R;… BSG SozR 4-2500, § 33 Nr. 8; Bayerisches LSG, Urteil vom 08.12.2005, Az: L 4 KR 6/05).Nicht nur das Hören, sondern das beidseitige Hören, gehört zu den Grundbedürfnissen, weshalb grundsätzlich eine bilaterale Versorgung notwendig ist; denn der Ausgleich der Behinderung der beidseits tauben Klägerin wird durch die Versorgung nur eines Ohres nicht vollständig erreicht (so auch: Bayerisches LSG, Urteil vom 08.12.2005, Az: L 4 KR 6/05).
- LSG Bayern, 10.04.2008 - L 4 KR 358/07
Anspruch auf Kostenübernahme für die Versorgung mit einem Cochlear-Implantat …
Dies hat der Senat mit Urteil vom 08.12.2005 (L 4 KR 6/05) entschieden.